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BVerwG, 07.08.1978 - 7 B 144.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bescheid über das Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung wegen Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund - Unterbrechung der Prüfung wegen Nichtbeteiligung am Prüfungsgespräch - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch willkürliche Auslegung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsunfähigkeit - Nichtbeteiligung am Prüfungsgespräch
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
Auszug aus BVerwG, 07.08.1978 - 7 B 144.78
Denn der Begriff der "Unterbrechung der Prüfung" wird in dem Berufungsurteil in seinen Voraussetzungen und in seinem Gehalt so formuliert, daß der Prüfling die Rechtslage erkennen und sein Verhalten danach einrichten kann (BVerfGE 21, 73 [79]). - BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.08.1978 - 7 B 144.78
Der beschließende Senat brauchte in seinem von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - (Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53 = JZ 1973, 26) nicht zu entscheiden, ob die Auslegung irrevisiblen Rechts unter bestimmten Voraussetzungen gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen und damit Bundesrecht verletzen kann. - BVerwG, 11.07.1975 - VII B 62.74
Auszug aus BVerwG, 07.08.1978 - 7 B 144.78
In späteren Entscheidungen (u.a. Beschlüsse vom 6. März 1975 - BVerwG 7 B 75.74 -, vom 11. Juli 1975 - BVerwG 7 B 62.74 - und vom 12. Februar 1976 - BVerwG 7 B 82.75 -) hat der Senat in Ermangelung zureichender Anhaltspunkte für die Annahme von Auslegungswillkür die in Rede stehende Frage gleichfalls offenlassen können. - BVerwG, 12.02.1976 - 7 B 82.75
Erstattung von Schülerfahrkosten - Länge des kürzesten Schulweges
Auszug aus BVerwG, 07.08.1978 - 7 B 144.78
In späteren Entscheidungen (u.a. Beschlüsse vom 6. März 1975 - BVerwG 7 B 75.74 -, vom 11. Juli 1975 - BVerwG 7 B 62.74 - und vom 12. Februar 1976 - BVerwG 7 B 82.75 -) hat der Senat in Ermangelung zureichender Anhaltspunkte für die Annahme von Auslegungswillkür die in Rede stehende Frage gleichfalls offenlassen können.